AGB
Wenn wir miteinander arbeiten, ist es gut, klare Verhältnisse zu haben. Hier findest du meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Detail.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Barbara Andrä – Mediendesign
Gregor-Ulbrich-Gasse 3
1210 Wien, Österreich
hallo@barbarandrae.at
www.barbarandrae.at
Stand: März 2021§ 1 Geltung, Vertragsabschluss
Die AGB sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen, die die fachmännische Durchführung von Aufträgen im Bereich des Grafikdesigns, d. h. in den u. a. im Berufsbild des Grafikdesigners dargestellten Tätigkeitsbereichen, zum Gegenstand haben.
- Barbara Andrä erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Barbara Andrä und dem Kunden/der Kundin, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Der Tätigkeit der Grafikdesignerin liegt in der Regel eine Vereinbarung mit dem Auftraggeber zugrunde, die sowohl den Umfang der Leistungen als auch das dafür in Rechnung zu stellende Entgelt beinhaltet. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden/der Kundin sind nur wirksam, wenn sie von Barbara Andrä schriftlich bestätigt werden.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden/der Kundin werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden/ der Kundin widerspricht Barbara Andrä ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch Barbara Andrä bedarf es nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
- Die Angebote von Barbara Andrä sind freibleibend und unverbindlich.
§ 2 Konzept- und Ideenschutz
- Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Barbara Andrä treten der potentielle Kunde/die potentielle Kundin und Barbara Andrä in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
- Der potentielle Kunde/ die potentielle Kundin anerkennt, dass Barbara Andrä bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er/sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
- Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von Barbara Andrä ist dem potentiellen Kunden/der potentiellen Kundin schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
- Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
- Der potentielle Kunde/die potentielle Kundin verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von Barbara Andrä im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
- Sofern der potentielle Kunde/ die potentielle Kundin der Meinung ist, dass ihm/ihr von Barbara Andrä Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies Barbara Andrä binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
- Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Barbara Andrä dem potentiellen Kunden/der potentiellen Kundin eine für ihn/sie neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden/ von der Kundin verwendet, so ist davon auszugehen, dass Barbara Andrä dabei verdienstlich wurde.
- Der potentielle Kunde/die potentielle Kundin kann sich von seinen/ihren Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Barbara Andrä ein.
§ 3 Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden/der Kundin
- Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Offert oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Barbara Andrä, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Barbara Andrä. Innerhalb des vom Kunden/ von der Kundin vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Barbara Andrä.
- Der Kunde/die Kundin wird Barbara Andrä zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er/Sie wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde/Die Kundin trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner/ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Barbara Andrä wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Der Kunde/Die Kundin ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Barbara Andrä haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Barbara Andrä wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde/die Kundin Barbara Andrä schad- und klaglos; er/sie hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde/Die Kundin verpflichtet sich, Barbara Andrä bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
§ 4 Fremdleistungen/ Beauftragung Dritter
- Barbara Andrä ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
- Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden/der Kundin. Barbara Andrä wird diese/n Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese/r über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
- Soweit Barbara Andrä notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer/innen keine Erfüllungsgehilfen von Barbara Andrä.
- In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde/die Kundin einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des bestätigten Angebots aus wichtigem Grund.
§ 5 Termine
- Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Barbara Andrä schriftlich zu bestätigen.
- Verzögert sich die Lieferung/Leistung von Barbara Andrä aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde/die Kundin und Barbara Andrä berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Befindet sich Barbara Andrä in Verzug, so kann der Kunde/die Kundin vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er/sie Barbara Andrä schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden/der Kundin wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch die Grafikdesignerin, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber/von der Auftraggeberin als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden der Grafikdesignerin, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden/der Kundin als Auftraggeber/in mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt.
§ 6 Vorzeitige Auflösung
- Barbara Andrä ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde/ die Kundin zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde/die Kundin fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden/der Kundin bestehen und diese/r auf Begehren von Barbara Andrä weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Barbara Andrä eine taugliche Sicherheit leistet. - Der Kunde/Die Kundin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Barbara Andrä fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
- Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Grafikdesignerin möglich. Im Fall eines Stornos hat die Werbegrafikdesignerin das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
- Barbara Andrä ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
§ 7 Honorar
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Ausstellung der Honorarnote geltenden einschlägigen Bestimmungen der vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation und Design Austria herausgegebenen Honorar-Richtlinien.
- Das Gesamthonorar umfasst die Honorarteile Gestaltung, Nutzung, Ausführung sowie Nebenleistungen und Nebenkosten.
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Barbara Andrä für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Barbara Andrä ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 3.000.-, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist Barbara Andrä berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
- Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar ohne Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, welche nicht verrechnet wird, aufgrund der Kleinunternehmerregelung § 19 UStG. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Barbara Andrä für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
- Alle Leistungen von Barbara Andrä, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Barbara Andrä erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
- Kostenvoranschläge von Barbara Andrä sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Barbara Andrä schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Barbara Andrä den Kunden/die Kundin auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden/von der Kundin genehmigt, wenn der Kunde/die Kundin nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
- Für alle Arbeiten von Barbara Andrä, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden/von der Kundin nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Barbara Andrä das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Barbara Andrä zurückzustellen. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin ist nicht berechtigt, Forderungen mit Honoraransprüchen gegenzurechnen oder Zahlungen wegen Bemängelung zurückzuhalten.
§ 8 Zahlung, Eigentumsvorbehalt
- Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Barbara Andrä gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Barbara Andrä.
- Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde/die Kundin für den Fall des Zahlungsverzugs, Barbara Andrä die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
- Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden/der Kundin kann Barbara Andrä sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden/der Kundin abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
- Weiters ist Barbara Andrä nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
- Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Barbara Andrä für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
- Der Kunde/die Kundin ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Barbara Andrä aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Barbara Andrä schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
§ 9 Eigentumsrecht und Urheberrecht
- Alle Leistungen von Barbara Andrä, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Barbara Andrä und können von Barbara Andrä jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde/die Kundin erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde/die Kundin die Leistungen von Barbara Andrä jedoch ausschließlich in Österreich bzw. Deutschland nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Barbara Andrä setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Barbara Andrä dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde/die Kundin bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von Barbara Andrä, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
- Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von Barbara Andrä, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden/die Kundin oder durch für diese/n tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Barbara Andrä und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers/der Urheberin zulässig.
- Für die Nutzung von Leistungen von Barbara Andrä, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Barbara Andrä erforderlich. Dafür steht Barbara Andrä und dem Urheber/der Urheberin eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
- Für die Nutzung von Leistungen von Barbara Andrä bzw. von Werbemitteln, für die Barbara Andrä konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von Barbara Andrä notwendig.
- Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Barbara Andrä im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
- Der Kunde/die Kundin haftet Barbara Andrä für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
§ 10 Kennzeichnung
- Barbara Andrä ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden/der Kundin dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
- Barbara Andrä ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden/der Kundin dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden/zur Kundin bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
§ 11 Gewährleistung
- Der Kunde/Die Kundin hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Barbar Andrä, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
- Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden/der Kundin das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Barbara Andrä zu. Barbara Andrä wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde/die Kundin Barbara Andrä alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Barbara Andrä ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Barbara Andrä mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden/der Kundin die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
- Es obliegt dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Barbara Andrä haftet gegenüber dem Kunden/der Kundin nicht für die Korrektheit von Inhalten, wenn diese vom Kunden/von der Kundin vorgegeben oder genehmigt wurden.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Barbara Andrä gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird zuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen.
§ 12 Haftung und Produkthaftung
- In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Barbara Andrä und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer/innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden/der Kundin ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Barbara Andrä ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
- Jegliche Haftung von Barbara Andrä für Ansprüche, die auf Grund der von Barbara Andrä erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden/die Kundin erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Barbara Andrä ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Barbara Andrä nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden/der Kundin oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde/die Kundin hat Barbara Andrä diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
- Schadensersatzansprüche des Kunden/der Kundin verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Barbara Andrä. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
§ 13 Anzuwendendes Recht
- Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Barbara Andrä und dem Kunden/der Kundin unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist der Sitz der Firma Barbara Andrä. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden/die Kundin über, sobald Barbara Andrä die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
- Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Barbara Andrä und dem Kunden/der Kundin ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Firma Barbara Andrä sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Barbara Andrä berechtigt, den Kunden/die Kundin an seinem/ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Quelle
Erstellt nach einer Vorlage der WKO.